Quantifizierte Anforderungen liegen für psychische Belastungsfaktoren in Technischen Regeln nur für drei Themen vor: Raumabmessung, Bewegungsfläche und Lärm. Fehlen quantitative Beurteilungsmaßstäbe, sind arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse als qualitative Maßstäbe heranzuziehen. Die DGUV Information 206-026 „Psychische Belastung – der Schritt der Risikobeurteilung“ bietet...