Keine Berufskrankheit wegen Mobbing
Mobbingfolgen sind nicht als Berufskrankheit anzuerkennen. Warum? Weil eine Erkrankung durch die Ausübung eines Berufes erfolgen muss, und diese muss typisch sein für die Berufsgruppe.
Das LSG Bayern urteilte am 12.05.2021, (Az. L 3 U 11/20), dass Psychische Gesundheitsstörungen (Burn Out und Depression) durch Mobbing verursacht keine Berufskrankheit darstellen.
1. Grund keine Berufskrankheit
Psychische Erkrankungen wegen Mobbing werden nicht ausdrücklich in der Berufskrankheiten-Liste genannt. (Rechtsquelle: Berufskrankheit nach § 9 Abs. 1 SGB VII, Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung)
2. Grund keine Berufskrankheit
Die psychische Erkrankung des Arbeitnehmers als Folge des Mobbings kann nicht WIE eine Berufskrankheit (sog. Wie-Berufskrankheit) anerkannt werden. (Rechtsquelle: Anerkennung wie eine Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2 SGB VII) Die Voraussetzungen sind deshalb nicht erfüllt, weil der Betroffene nicht einer bestimmten Personengruppe angehört, die in ungewöhnlich hohem Maß durch die Arbeit einer Gefahr ausgesetzt ist, die zu dieser Form der Erkrankung führen kann.