Mobbingprävention in Unternehmen: Handlungspflichten und wirksame Maßnahmen

Der aktuelle Mobbing-Report 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigt eindrücklich: Mobbing ist in der Arbeitswelt ein ernstes Problem mit negativen Folgen für die Betroffenen, das Betriebsklima und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen. Um dem entgegenzuwirken, sind Betriebe gefordert, strukturelle Maßnahmen zur Mobbingprävention zu ergreifen – sowohl präventiv als auch reaktiv.

1. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Ein zentrales Instrument ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG). Arbeitgeber müssen analysieren, ob psychische Belastungen – etwa durch Konflikte, Überlastung oder soziale Spannungen – bestehen. Besonders in Bereichen mit hoher Fluktuation oder unklaren Strukturen kann Mobbingrisiko bestehen. Frühzeitiges Erkennen ist der erste Schritt zur Prävention.

2. Ansprechstellen und Vertrauenspersonen etablieren

Unternehmen sollten Vertrauenspersonen und interne Anlaufstellen schaffen, die über Handlungsspielräume verfügen. Ein anonymer, niedrigschwelliger Zugang ist dabei entscheidend. Diese Stellen können eskalierende Situationen frühzeitig erfassen und geeignete Schritte in die Wege leiten.

3. Aufklärung und Schulung der Belegschaft

Ein offener Umgang mit dem Thema sowie regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Führungskräften tragen maßgeblich zur Mobbingprävention bei. Die Aufklärung über Folgen, Strukturen und Ansprechpartner stärkt die Aufmerksamkeit im Betrieb.

4. Führungskräfte qualifizieren

Führungskräfte spielen eine Schlüsselrolle. Empathie, soziale Kompetenz und Konfliktmanagement sind entscheidend, um Mobbing frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln. Auch Supervision und Reflexionsangebote unterstützen eine verantwortungsvolle Führungsarbeit.

5. Klare Regeln und Strukturen

Verhaltensrichtlinien, Betriebsvereinbarungen und ein funktionierendes Konfliktmanagementsystem geben Orientierung und Handlungssicherheit. Diese Regeln müssen bekannt, verbindlich und durchsetzbar sein – inklusive Sanktionen bei Verstößen.

6. Professionelle Unterstützung sicherstellen

Unterstützungs- und Beratungsangebote wie Personalabteilung, Betriebsrat oder externe Stellen bieten Hilfe bei akuten Mobbingfällen. Sie stärken Betroffene und fördern eine konstruktive Konfliktbearbeitung.

Fazit:

Mobbingprävention ist keine freiwillige Kür, sondern Teil der Fürsorge- und Arbeitsschutzpflicht. Unternehmen, die ihre Strukturen gezielt darauf ausrichten, profitieren von einem besseren Betriebsklima, gesünderen Beschäftigten und nachhaltiger Produktivität.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Mobbing in der Arbeitswelt – Bedeutung, Verbreitung und Prävention, Forschungsbericht 655, Kapitel 7.2.1 und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, 2024.