Kein-Mobbing: Was nicht dazugehört

Mobbing ist ein ernstzunehmendes, systematisches Fehlverhalten in der Arbeitswelt. Umso wichtiger ist es, klar abzugrenzen, was nicht als Mobbing gilt – auch wenn bestimmte Verhaltensweisen belastend oder unangemessen sein können. Der Mobbing-Report 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigt auf, welche Erscheinungen nicht unter den Mobbingbegriff fallen, obwohl sie im Alltag oft damit verwechselt werden.

Kein-Mobbing: Normale Konflikte

Nicht jeder Konflikt ist gleich Mobbing. Zwischenmenschliche Spannungen, Auseinandersetzungen oder Meinungsverschiedenheiten gehören zum Arbeitsalltag. Sie entstehen häufig durch unterschiedliche Zielvorstellungen, Kommunikationsstile oder Erwartungshaltungen. Solche Konflikte sind meist situationsbezogen und vorübergehend – sie lassen sich in der Regel klären und gelten daher nicht als Mobbing. Erst wenn Konflikte über längere Zeit eskalieren und zielgerichtet gegen eine Person gerichtet werden, kann daraus Mobbing entstehen.

Kein-Mobbing: Unhöfliches Verhalten

Auch einmalige Unhöflichkeiten oder Respektlosigkeiten – wie ein schroffer Ton, ein abfälliger Blick oder mangelnde Höflichkeit – fallen nicht automatisch unter Mobbing. Solche Verhaltensweisen sind zwar unangenehm und ggf. zu kritisieren, aber nicht systematisch und dauerhaft genug, um als Mobbing zu gelten. Dennoch können sie ein Frühindikator für ein sich verschärfendes Klima sein.

Kein-Mobbing: Einzelne Belästigungen oder Diskriminierungen

Einzelne Fälle von (sexueller) Belästigung oder Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind eigenständige Rechtsverstöße, aber nicht zwangsläufig Mobbing. Erst wenn mehrere dieser Verhaltensweisen über längere Zeit auftreten und auf eine einzelne Person zielen, spricht man von Mobbing. Belästigung kann Teil eines Mobbingmusters sein, ist aber nicht automatisch gleichzusetzen.

Kein-Mobbing: Einzelfälle ohne Systematik

Entscheidend für die Einordnung als Mobbing sind Dauer, Häufigkeit und Systematik. Zufällige oder einmalige Vorfälle – auch wenn sie verletzend sind – gelten nicht als Mobbing. Mobbing liegt laut Forschung dann vor, wenn wöchentlich oder häufiger über mindestens sechs Monate gezielte negative Handlungen erfolgen.

Fazit: Klare Abgrenzung schützt alle Beteiligten

Die klare Abgrenzung von Mobbing gegenüber anderen sozialen Spannungen schützt sowohl Betroffene als auch den Umgang im Betrieb. Sie hilft, ernsthafte Fälle von Mobbing zu erkennen und gezielt zu intervenieren – ohne alltägliche Reibungen zu dramatisieren. Entscheidend bleibt: Nicht alles, was belastet, ist bereits Mobbing – aber vieles verdient Aufmerksamkeit.