Die große Schwierigkeit ist bei der Beurteilung Psychische Belastungen ist, es fehlen häufig klassische Messdaten, die zu einem SOLL-IST Abgleich führen könnten. Eine Orientierung zur Beurteilung der Analyseergebnisse kann die DGUV Information 206-026 „Psychische Belastung – der Schritt der Risikobeurteilung“ sein. Mit dieser Hilfe kann über die im Arbeitsschutz bekannte Risikobewertung nach Nohl versucht werden, eine Beurteilung durchzuführen. Die Negative Beanspruchungsfolgen sind nachvollziehbar erläutert, wobei die Häufigkeit von Ereignissen subjektiv zu beurteilen bleibt.
Wem diese Risikobewertung nicht entspricht, kann die Bewertung durch die Beschäftigten selbst in Workshops durchführen lassen, Beschäftigte wissen, welche Themen höchste Priorität haben.