Was sind die Anlässe für eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird veranlasst, um

  • rechtlichen Forderung aus dem Arbeitsschutzgesetz § 5 zu erfüllen.
  • mit der Reduzierung von Stressoren eine Reduzierung der Krankheitskosten zu erreichen (im Bundesdurchschnitt mit allen Folgekosten geht die BAUA in 2012 von >410€/Tag aus)
  • Mitarbeiter durch Mitarbeiterpflege und Förderung der Motivation am Unternehmen zu binden.
  • die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
  • für die Beschäftigten im Rahmen der demographischen Entwicklung die Arbeitsplätze zu erhalten.
  • mit dem Auffinden von Potentialen die Organisation zu entwickeln.