Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird veranlasst, um
- rechtlichen Forderung aus dem Arbeitsschutzgesetz § 5 zu erfüllen.
- mit der Reduzierung von Stressoren eine Reduzierung der Krankheitskosten zu erreichen (im Bundesdurchschnitt mit allen Folgekosten geht die BAUA in 2012 von >410€/Tag aus)
- Mitarbeiter durch Mitarbeiterpflege und Förderung der Motivation am Unternehmen zu binden.
- die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
- für die Beschäftigten im Rahmen der demographischen Entwicklung die Arbeitsplätze zu erhalten.
- mit dem Auffinden von Potentialen die Organisation zu entwickeln.