Epilepsie am Arbeitsplatz, was kann getan werden?

Von Epilepsie sind in Deutschland ca. 500.000 Menschen betroffen. Epilepsie kann im Berufsleben zu Selbst- oder Fremdgefährdungen führen. Die TEA (Teilhabe Epilepsie Arbeit) unterstützt Unternehmen mit der Broschüre „ARBEITEN MIT EPILEPSIE, Handlungshilfe zum inkludierten Gefährdungsmanagement“ den Umgang mit den Betroffenen. Sie hilft, so dass Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und geeignete Maßnahmen getroffen werden können.

Was ist Epilepsie?

Epilepsie ist gekennzeichnet durch epileptische Anfälle. Dabei komm es zu sogenannten „Kurzschlüssen im Gehirn“, die tatsächlich synchrone elektrischen Entladungen ganzer Zellverbände sind. Epileptische Anfälle schränken das Bewusstsein ein. Es kommt zu Stürzen oder unangemessenen Handlungen.

Arbeitsmedizinische Sicht

Die Informationsschrift » Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall « (DGUV-I 250-001) steht zur arbeitsmedizinischen Beurteilung zur Verfügung. Sie teilt die Schwere der Erkrankung gemäß der Art und Häufigkeit der epileptischen Anfälle ein und gliedert in stabile Anfallsfreiheit, mittelfristige Anfallsfreiheit (mindestens ein Jahr mit Medikation) und langfristige Anfallsfreiheit (mindestens 5 Jahre ohne Medikation).

Die beruflichen Möglichkeiten sind abhängig von der Schwere der Erkrankung.

Stabile Anfallsfreiheit: Betroffene können in Arbeitsbereichen mit hohen Risiken eingesetzt werden

Mittelfristige Anfallsfreiheit: Epilepsiekrankte können diverse Tätigkeiten ohne Einschränkung wahrnehmen

Ohne Anfallsfreiheit: Betroffene können nur mit Einschränkung oder in Bereichen eingesetzt werden, die nicht zu erhöhten Verletzungsgefahren führen.

Zentrales Element: die inkludierte Gefährdungsbeurteilung

Die inkludierte Gefährdungsbeurteilung unterscheidet sich von der herkömmlichen Gefährdungsbeurteilung, weil sie auf die besonderen Merkmale der Betroffenen eingeht. Sie ist damit personenbezogen.

Die Checkliste, dass zentrale Element der Arbeitshilfe, beachtet folgende Themen:

  • Mobilität und Arbeitsweg sowie Verkehrswege im Betrieb,
  • Sturz bei Epilepsie und Gefährdungen durch Betriebsmittel,
  • Fremdgefährdung bei Epilepsie,
  • Arbeitsorganisation und Schützende Faktoren,
  • Unterweisungen zum sicherheitsgerechten Verhalten und
  • Erste Hilfe bei Epilepsie.

Als wichtige Ergänzung sei erwähnt, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei Epilepsie-Erkrankungen stets angeraten ist, auch wenn kein Arbeitsausfall von 6 Wochen dem Geschehen vorausgegangen ist.

Weiterführende Hilfestellungen

Sie finden unter diesem Link die pdf „ARBEITEN MIT EPILEPSIE, Handlungshilfe zum inkludierten Gefährdungsmanagement“.

Sie haben Fragen zum Vorgehen, zur Durchführung des BEM oder zur Gefährdungsbeurteilung, so stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!