Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) einigten sich auf die GDA-Leitlinie zu psychischer Belastung am Arbeitsplatz, um ein einheitliches Vorgehen sicher zu stellen. Denn die Leitlinie gibt vor, wie die Landesbehörden bzw. die Unfallversicherungsträger, die für den Arbeitsschutz zuständig sind, bei der Überwachung vorgehen sollen.
Insofern sind Unternehmen gut beraten, die Inhalte der Leitlinie zu kennen, um abschätzen zu können, ob ihr Vorgehen Anerkennung finden wird.
Zur Auswahl durch die GDA-Leitlinie stehen folgende Beurteilungen
„A) Die Gefährdungsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
„B) Die Gefährdungsbeurteilung wurde nicht angemessen durchgeführt“
„C) Die Gefährdungsbeurteilung wurde angemessen durchgeführt“