Eine Maßnahmenumsetzung erfolgt über einen Projektplan, in dem Fristen, Budget und Zuständige benannt sind. Wichtig ist die Kontrolle durch die oberste Führung oder das Projektteam, damit Termine verbindlich eingehalten werden.
Die Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen sind über die mind. alle 5 Jahre zu wiederholende Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen möglich.