Mobbing am Arbeitsplatz ist nicht nur ein persönliches Problem, sondern ein strukturelles. So der Mobbing-Report 2024. Daher liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeber, durch präventive und reaktive Maßnahmen für Schutz und Fairness zu sorgen. Das Arbeitsschutzgesetz und weitere gesetzliche Regelungen geben den Rahmen vor, um die Rechte der Beschäftigten wirksam zu stärken. Der Mobbingreport schreibt dazu
Organisatorischer Schutz durch Arbeitsschutzgesetz bei Mobbing
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass Gefährdungen für die physische und psychische Gesundheit vermieden oder minimiert werden (§ 4 ArbSchG). Psychische Belastungen – wie sie bei Mobbing auftreten – müssen in der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) berücksichtigt werden. Daraus können gezielte Maßnahmen abgeleitet werden, die das Risiko von Mobbing reduzieren.
Rechtliche Schutzmechanismen bei Mobbing im Überblick
Die Rechte von Arbeitnehmenden werden durch zahlreiche gesetzliche Regelungen gestärkt:
- Fürsorgepflicht (§§ 280, 241 BGB): Arbeitgeber müssen aktiv dafür sorgen, dass Einschüchterung und Anfeindung vermieden werden.
- Gesundheitsschutz (§ 618 BGB): Beschäftigte haben Anspruch auf einen sicheren, gesundheitsgerechten Arbeitsplatz.
- Gefährdungsbeurteilung (§§ 3 ff. ArbSchG): Pflicht zur Analyse psychischer Belastungen und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
- Beschwerderechte (§ 84 BetrVG, § 17 ArbSchG, § 13 AGG): Arbeitnehmer können sich innerbetrieblich und extern (z. B. bei Arbeitsschutzbehörden oder der Antidiskriminierungsstelle) beschweren.
- Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB, § 14 AGG): Unter bestimmten Bedingungen kann die Arbeitsleistung verweigert werden, bis Schutzmaßnahmen greifen.
- Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche (§§ 280, 823, 1004 BGB): Bei Persönlichkeitsverletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung bestehen finanzielle Ansprüche.
- Schutz vor Diskriminierung (§§ 12, 15 AGG): Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen gegen Diskriminierung und Belästigung zu treffen.
- Arbeitsrechtliche Maßnahmen: Bei nachgewiesenem Mobbing sind Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen möglich.
- Strafrechtliche Sanktionen: Mobbing kann auch strafbare Handlungen wie Beleidigung, Nötigung oder Körperverletzung beinhalten.
Fazit: Rechte kennen, schützen, nutzen
Die gesetzliche Lage stärkt Beschäftigte im Umgang mit Mobbing deutlich. Wer betroffen ist, hat nicht nur das Recht auf Schutz, sondern auch auf wirksame Maßnahmen, finanzielle Entschädigung und Unterstützung durch betriebliche oder externe Stellen. Arbeitgeber müssen präventiv tätig werden – und können sich bei Unterlassung sogar strafbar machen.