Inflationsausgleichsprämie als BGM Maßnahme?
Das Einkommensteuergesetz regelt unter §3 Nr. 11c die Inflationsausgleichsprämie:
“….Steuerfrei sind …. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro;..“
Arbeitnehmern können damit eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitgeber erhalten.
- Die Dauer der Beschäftigung ist dabei nicht von Bedeutung.
- Die Inflationsausgleichsprämie ist fakultativ
- Es können Geldleistungen und Sachleistungen gewährt werden.
Sachleistungen können hier vorteilhafter Weise auch dem BGM dienlich sein. Vom Fahrrad über bis hin zur Unterstützung gesunder Ernährung gibt es viele Möglichkeiten, die Beschäfigten zu födern und auch finanziell zu entlasten.
Der Gesetzestext zur Inflationsausgleichsprämie ist hier zu lesen.