Pflegende Beschäftigte können durch die Unternehmen unterstützt werden
Dass Unterstützung notwendig ist, ist verständlich. Diese erfolgt rechtlich gesichert mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (in Kraft seit 01.01.2015). Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit, das heißt auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden wurde u.a. hierin geregelt. Doch was können die Unternehmen selber darüberhinaus tun?
Einen guten Überblick über die Möglichkeiten der Unternehmen bietet das BMFSFJ (Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Mit der Veröffentlichung „Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung“ stellt das BMFSFJ folgende Checklisten zur Verfügung, die ausführlicher in der Veröffentlichung erläutert werden:
1. „Pflegesensible Unternehmenskultur“ (S. 30):
- Fragen Sie Ihre Beschäftigten. Machen Sie den Unternehmens-Check.
- Überprüfen Sie bestehende Vereinbarkeitsangebote auf ihre Einsatzmöglichkeiten in Pflegesituationen.
- Definieren Sie den Begriff „Pflege“ für Ihr Unternehmen.
- Entwickeln Sie ein pflegesensibles Leitbild.
- Schulen Sie Führungskräfte und Betriebsräte.
- Integrieren Sie das Thema Pflege in Mitarbeitergespräche, Strategie- und Personalrunden.
- Schaffen Sie eine pflegesensible Gesprächskultur.
- Entwickeln Sie konkrete Angebote für Ihre pflegenden Beschäftigten.
2. Checkliste „Information und Kommunikation“ (S. 37)
- Benennen Sie einen Ansprechpartner für pflegende Beschäftigte.
- Stellen Sie ein Informationspaket über Rechtsansprüche und Beratungsmöglichkeiten zusammen (Pflegekoffer)
- Informieren Sie über die konkreten Angebote Ihres Unternehmens.
- Thematisieren Sie das Thema Pflege in Ihrer internen Kommunikation (Pflegeflyer, Mitarbeiterpublikationen, Intranet).
- Organisieren Sie Informationsveranstaltungen, Pflegestammtische und Inhouse-Seminare.
- Kommunizieren Sie Ihr Leitbild über Ihre Website, Stellenangebote und die örtliche Presse.
3. Checkliste „Flexible Arbeitsbedingungen“ (S. 44)
- Entwickeln Sie betriebliche Maßnahmen für kurz-, mittel- und langfristige Pflegesituationen.
- Schaffen Sie verlässliche und planbare Arbeitszeitregelungen.
- Ermöglichen Sie mobiles Arbeiten, wo immer es geht.
- Schließen Sie Betriebsvereinbarungen ab oder weiten Sie bestehende Strukturen auf den Pflegefall aus.
- Organisieren Sie ein verlässliches Vertretungsmanagement und machen Sie einen Notfallplan.
- Beziehen Sie alle Betroffenen bei der Umgestaltung von Arbeitsprozessen ein.
- Nehmen Sie Rücksicht auf pflegende Kolleginnen und Kollegen bei der Dienst- und Urlaubsplanung.
Zum Weitergeben an pflegende Beschäftigte
Generell einen guten Überblick samt Servicematerial und Musterformularen direkt für pflegende Beschäftigte gibt die Seite des BMFSFJ hier.