Gibt es eine „Best Practice“ für Psychische Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz?

„Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten“, die neue DGUV Information 206-030

Einer Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit zu Grunde liegen häufig psychische Beeinträchtigungen. Die DGUV Information 206-030 „Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten“ ist als Handlungsleitfaden für Führungskräfte konzipiert. Führungskräften soll damit ein Erkennen von psychischen Beeinträchtigungen erleichtert werden. Außerdem sollen Hilfestellungen für die Vorbereitung und Durchführung von Gesprächen das Wahrnehmen der Fürsorgepflicht der Führungskräfte ermöglichen.

Psychisch beeinträchtigte Beschäftigten leiden beispielsweise unter Ängsten, Depressionen oder Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen. Jede Beeinträchtigung äußert sich im Verhalten unterschiedlich. Die DGUV Information erläutert über drei Kategorien die Störungsbilder: in den Veränderungen in der Arbeitsdisziplin, im Leistungsverhalten oder im Sozialverhalten.

Die Aufgabe der Führungskraft ist, psychische Beeinträchtigungen, d.h. Veränderungen, wahrzunehmen, aber nicht zu interpretieren oder Diagnosen zu stellen. Es geht um die Fürsorgepflicht von Vorgesetzten, die Verhaltensänderungen von Mitarbeiter*innen wahrzunehmen, die Wahrnehmung anzusprechen und ggf. Hilfe, sofern vorhanden sogar auf betriebliche Hilfsangebote hinzuweisen.

Die Handlungshilfe gliedert sich wie folgt:

  • Psychische Auffälligkeiten und psychische Störungen
  • Erkennen von psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Beschäftigten
  • Tipps und praktische Hilfen
  • Rückkehr nach Krankheit in das Unternehmen .
  • Wege zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Arbeitsrechtliche Aspekte.

Diese Handlungshilfe informiert und gibt eine Basis als Best Practice. Es wird dennoch vielen Führungskräften schwer fallen, Beschäftigte mit Verdacht auf Psychische Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz anzusprechen. Gespräche werden auch nicht möglich, wenn die Beziehung zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten vorher nicht auf Wertschätzumg basierte und Konflikte die Zuzsammenarbeit prägten. Falls dem so ist, sprechen Sie uns gern an, wir unterstützen Sie.

Der Link zur DGUV Information 206-030