Beschäftigungen über das Rentenalter hinaus

Rentenalter erreicht und länger arbeiten?

Beschäftigte, die das Rentenalter erreicht haben und dennoch ihren regulären Rentenbeginn verschieben, d.h. die Rente noch nicht in Anspruch nehmen und weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, bekommen für jeden aufgeschobenen Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Rente!

Wird der Rentenbezug beispielsweise um ein Jahr später in Anspruch genommen und weiter gearbeitet, erhöht sich die Rente um ganz sechs Prozent. Zwei Jahre um 12 Prozent.

Bekannt dagegen ist, wer seine Rente vor dem Rentenalter in Anspruch nimmt, erhält Abzüge von 0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat.

Hier nachzulesen bei der „Deutsche Rentenversicherung“.