BGM Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sinnvoll einführen
Thema
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM – gemäß Sozialgesetzbuch IX §167 Absatz 2, dient der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und dem Erhalt der Arbeitsplätze.
Arbeitgeber müssen Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anbieten. Jeder Arbeitgeber hat unabhängig von seiner Unternehmensgröße und Beschäftigtenanzahl as Verfahren durchzuführen, auch wenn es keine Interessenvertretung oder Schwerbehindertenvertretung gibt.
Wie umfassend und mit welchen Mitteln das BEM als genereller Prozess im Unternehmen verankert und ausgeführt wird, liegt in der Entscheidung des Unternehmers. Bei der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und der Festlegung von Maßnahmen sind die Beschäftigten und soweit vorhanden, die Interessenvertretung und die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Personalverantwortliche, Schwerbehindertenvertretung, Personal-und Betriebsräte, Arbeitsschutzverantwortliche, Integrationsteam