AGB der BGM TOOLS GbR

Leistungsumfang und Leistungsfristen der BGM TOOLS GbR und das Honorar werden durch eine verbindliche Auftragsbestätigung beschrieben, eine Bestätigung über E-Mail ist ausreichend.

 

Angebote der BGM TOOLS GbR sind 30 Tage bindend, danach freibleibend.

 

Leistungen werden grundsätzlich nach Zeitaufwand abgerechnet. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung und Inrechnungstellung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch die BGM TOOLS GbR, soweit nichts Anderes in der Auftragsbestätigung vereinbart ist.

 

Zusätzlich entstehende Fremdleistungen werden vom Auftraggeber veranlasst und bezahlt, soweit nichts Anderes in der Auftragsbestätigung vereinbart ist.

 

Über erstellte Gutachten und Zertifikate durch die BGM TOOLS GbR darf der Auftraggeber erst verfügen, wenn die entsprechende Leistung bezahlt ist, soweit nichts Anderes in der Auftragsbestätigung vereinbart ist.

 

Die von BGM TOOLS GbR erstellten Dokumentationen im Hinblick auf Inhalte, Vollständigkeit und Stand sind durch den Auftraggeber unmittelbar zu prüfen. Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen, gelten die Dokumentationen als anerkannt.

 

Wenn sich im Laufe der Auftragsabwicklung abzeichnet, dass vereinbarte Fristen nicht einzuhalten sind, erfolgt eine unmittelbare Klärung und neue Terminplanung.

 

Wenn die erbrachte Leistung aus der Sicht des Auftraggebers nicht dem vereinbarten Umfang entspricht, ist BGM TOOLS GbR innerhalb von 14 Tagen zur Nachbesserung aufzufordern, soweit nichts Anderes in der Auftragsbestätigung vereinbart ist.

 

Bei Tod oder Erkrankung, bei Nichtbezahlung von Leistungen durch den Auftraggeber oder aus anderen schwerwiegenden Gründen, kann die BGM TOOLS GbR vom Auftrag zurücktreten oder kündigen oder Anpassung verlangen.

 

Tritt nach Vertragsschluss der Auftraggeber vom Vertrag zurück, sind 30% des vereinbarten Honorars als Entschädigung durch den Auftraggeber an die BGM TOOLS GbR zu entrichten.

 

Bei Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden die Parteien zunächst versuchen im Wege einer partnerschaftlichen Verhandlung eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollten die Parteien eine solche Lösung nicht innerhalb von 60 Tagen nach Beginn der Verhandlungen gefunden haben, werden die Parteien ein Mediationsverfahren nach den Standards des BMWA ® durchführen. Sollte das Mediationsverfahren erfolglos beendet werden, wird die Meinungsverschiedenheit unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges bindend in einem Schiedsverfahren der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit entschieden. Die vorstehend genannten Bestimmungen schließen die Durchführung eines Verfahrens zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes vor den ordentlichen Gerichten nicht aus.

 

Die BGM TOOLS GbR sichert vertrauliche Behandlung aller erhaltenen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Daten zu.

 

Gerichtsstand ist Norderstedt

 

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BGM TOOLS bietet BGM Events und BGM Seminare für Betriebliches Gesundheitsmanagement.

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Heidekranz 9, 22850 Norderstedt

Telefon

+49 (0)40 - 64 66 66 11

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